
Sofern für Ihren Wechselrichter kein Musterreport existiert und die Verwendung des Wechselrichters mit uns abgestimmt ist, muss der Report zumindest folgende Informationen beinhalten (als Auszug aus den Geräteeinstellungen):
- Abschaltgrenzen für Spannung und Frequenz
- Wiederzuschaltgrenzen für Spannung und Frequenz
- Einstellwert der Blindleistung
- Einstellwert der Wirkleistungsabregelung (nur Erzeugungsanlagen)
- Foto vom Typenschild
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Datenschutz
Downloads
Kopie von Leitfaden vor Inbetriebnahme
Kopie von Ausführungsblatt/Datenblatt der netzgekoppelten Erzeugungsanlage
Kopie von Musterreport E3DC
Kopie von Musterreport Fronius Gen24
Kopie von Musterreport Fronius Symo, Hybrid und Eco
Kopie von Musterreport Growatt SPH und SPA
Kopie von Musterreport Huawei
Kopie von Musterreport Huawei SUN2000 3KTL-20KTL
Kopie von Musterreport Kostal Piko
Kopie von Musterreport Kostal Plenticore Plus und Katec StecaGrid 4213 - 10013
Kopie von Musterreport SMA
Kopie von Musterreport RCT-Power
Kopie von Musterreport SolarEdge
Kopie von Netzanschlussmeldung
Kopie von Blindleistungsvorgabe
Die geforderte Blindleistungsregelstrategie wird im Netzzugangsvertrag vereinbart. Die Standardvorgabe von vorarlberg netz ist diesbezüglich eine Q(U)-Regelung mit der in der TOR Erzeuger definierten Standard-Q(U)-Kennlinie.
Mehr Informationen zur Q(U)-Regelung finden Sie hier.
Kopie von Entkupplungsschutz
Die Entkupplungsschutzeinrichtung von netzgekoppelten Erzeugungsanlagen hat die Aufgabe, die Erzeugungsanlage bei Störungen (z.B. Über/Unterspannung, Über/Unterfrequenz) zum Schutz von Personen und Anlagen selbständig vom Netz zu trennen.
Im Downloadbereich sind die Entkupplungsschutzparameter der verschiedenen Spannungsebenen aufgelistet.
Kopie von P(U)-Regelung
Wie wirkt sich die P(U)-Regelung auf die Einspeiseanlage aus?
Jede Einspeiseanlage wird von vorarlberg netz so beurteilt, dass im normalen Netzbetrieb die P(U)-Regelung nicht wirkt und somit auch keine Ertragseinbußen auftreten. Die P(U)-Regelung ist ein zusätzliches Sicherheitsventil, damit auch bei vorübergehend abnormalen Betriebszuständen - z.B. bei Wartungsarbeiten im Stromnetz - die Einspeiseanlage nicht sofort durch den Entkupplungsschutz abgeschaltet wird, sondern weiterhin mit der jeweils noch möglichen Leistung einspeisen kann. Damit wird zudem sichergestellt, dass in der Gesamtanlage das Spannungsniveau in zulässigen Grenzen bleibt. Tritt in der Installation wegen langer Leitungen ein überdurchschnittlicher Spannungshub auf, kann es zu fallweiser P(U)-Funktion kommen. In diesem Fall bitten wir um Kontaktaufnahme zur Lösung des Problems.
Rechtsgrundlage der P(U)-Regelung bildet die TOR Erzeuger (Punkt 5.3.6)
Ansprechpersonen
