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Erfahren Sie alles über Energiegemeinschaften

Sie wollen eine neue Energiegemeinschaft gründen? An einer bestehenden Energiegemeinschaft teilnehmen? Oder noch mehr über Energiegemeinschaften erfahren? Hier sind Sie richtig!

FAQ Energiegemeinschaften

FAQ Energiegemeinschaften
Bei der statischen Aufteilung wird jedem Mitglied ein im Vorfeld fixierter Anteil des in der Gemeinschaft erzeugten Stromes zugeteilt. Der Vorteil liegt dabei in der einfacheren Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit in Relation für die einzelnen Mitglieder.

Beim dynamischen Aufteilungsmodell erfolgt die Aufteilung aliquot zum momentanen Verbrauchsverhalten der einzelnen Mitglieder in Relation zur momentanen Erzeugung. Diese Aufteilung ist für die Mitglieder zwar schwerer nachzuvollziehen, optimiert aber die Aufteilung des erzeugten Stroms innerhalb der Gemeinschaft.

Der Datenaustausch zwischen Netzbetreibern und Marktteilnehmern erfolgt über die EDA-Plattform. Diese Plattform ist für Energiegemeinschaften mit bis zu 100 Zählpunkten über ein Anwenderportal kostenlos zugänglich. Energiegemeinschaften können auch eine der Optionen der Anbindung an EDA für Marktteilnehmer wählen. Details dazu finden Sie auf der Homepage der E-Control.
Der Netzbetreiber muss jedenfalls Viertelstundenwerte erfassen. Der Netzbetreiber ist dazu verpflichtet, den Bezug der Verbrauchsanlagen der teilnehmenden Netzbenutzer sowie die Einspeisung und den Bezug der Erzeugungsanlagen mit einem Lastprofilzähler (LPZ) oder mit einem intelligenten Messgerät zu messen. Bei der Verwendung von intelligenten Messgeräten müssen die Energiewerte pro Viertelstunde ausgelesen werden (§ 16e Abs 1 ElWOG 2010). Ob ein LPZ eingesetzt werden kann, ergibt sich aus der Anlagengröße (§ 17 Abs 2 ElWOG 2010). Letztlich ist der Netzbetreiber dazu verpflichtet, entsprechend dem vereinbarten Aufteilungsschlüssel die Energie zuzuordnen und abzurechnen (§ 16e Abs 3 ElWOG 2010), was ihn im selben Zuge für eine korrekte Messung verantwortlich macht.
Bei wenigen Teilnehmer:innen, nur einer Erzeugungsanlage und einem fix vereinbarten innergemeinschaftlichen Energiepreis kann die Abrechnung durchaus von der Energiegemeinschaft selbst durchgeführt werden, wenn die Verantwortlichen sich das zutrauen. Je komplizierter die innergemeinschaftlichen Vereinbarungen werden, desto naheliegender ist die Beauftragung eines/einer Dienstleisters/Dienstleisterin.
Keine. Die Kosten für den Zählertausch werden vom Netzbetreiber getragen.
Der Netzbetreiber errechnet auf Basis der 15-min Werte aller Smart Meter abhängig vom gewählten Aufteilungsmodell für jeden einzelnen Verbrauchszählpunkt, welcher Anteil des Stromverbrauchs (kWh) aus der Gemeinschaftsanlage gedeckt werden konnte und wieviel aus dem Netz bezogen wurde. Diese Verbrauchswerte werden dem Anlagenbetreiber via EDA-Kundenportal zur Verfügung gestellt, um die Abrechnung innerhalb der Energiegemeinschaft durchführen zu können. Die Stromlieferanten liefern und verrechnen nur noch den "Reststrombezug" des jeweiligen Verbrauchers.
Ja, der überschüssige PV-Strom kann einem/einer frei wählbaren Abnehmer:in verkauft werden. Die Konditionen einiger Stromabnehmer können über den Tarifkalkulator der E-Control verglichen werden. Eine weitere Vergleichsmöglichkeit bietet die Webseite der PV-Austria.
Der Anlagenbetreiber kümmert sich um die Registrierung auf ebUtilities sowie im EDA-Portal. Über das EDA-Portal sind die Zählpunkte der Teilnehmer zu erfassen und die Anmeldeprozesse anzustoßen. Bei Änderung der Teilnehmer ist dies eine wiederkehrende Aufgabe. Ein weiterer wesentlicher Aufgabenschwerpunkt ist die Abrechnung der in der Energiegemeinschaft an die Teilnehmer zugewiesenen Energiemengen anhand der vom Netzbetreiber via EDA-Portal zur Verfügung gestellten Verbrauchswerten.