Rechtliches
Bedingungen, Bestimmungen, Anforderungen, Richtlinien und Bekanntgaben
Bedingungen, Bestimmungen, Anforderungen, Richtlinien und Bekanntgaben
gemäß § 82 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz
Name und Anschrift des Unternehmens:
Vorarlberger Energienetze GmbH, kurz vorarlberg netz, Weidachstraße 10, 6900 Bregenz Telefon - auch im Störungsfall +43 5574 9020-189, E-Mail kundenservice@vorarlbergnetz.at, Internet www.vorarlbergnetz.at
Leistungen und Qualität:
vorarlberg netz sorgt für die technische Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Stromnetzes. Unabhängig vom gewählten Versorger ermöglicht vorarlberg netz den Netzzugang und erbringt die Messdienstleistungen. Die Nennfrequenz beträgt 50 Hz. Die Nennspannung im Niederspannungsnetz beträgt 400/230 V gemäß Europanorm EN 50160. Für abweichende Systeme gilt die Nennspannung gemäß Netzzugangsvertrag.
Instandhaltung:
vorarlberg netz sorgt für die Instandhaltung und Wartung aller zur Erbringung der Leistungen erforderlichen technischen Einrichtungen.
Erstanschluss und Änderung:
Neuerrichtung und Änderung von Netzanschlüssen sind bei vorarlberg netz per Online-Anschlussanfrage einzureichen. Innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Vorliegen des vollständigen Antrages stimmt vorarlberg netz die weitere Vorgangsweise, insbesondere die voraussichtliche Dauer der Errichtung des Netzanschlusses mit dem Kunden ab.
Netzentgelte:
Die geltenden Netzentgelte finden Sie im Internet auf www.vorarlbergnetz.at. Sie können diese Informationen auch beim Kundenservice telefonisch oder schriftlich anfordern.
Vertragsdauer und Beendigung des Vertrages:
Der Netzzugangsvertrag wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann vom Netzkunden zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern auch aus wichtigen Gründen beendet werden.
Recht auf Grundversorgung:
Für Haushaltskunden und Kleinunternehmen stellen die Lieferanten die Grundversorgung gemäß den Bestimmungen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz sicher. Voraussetzungen sind ein schriftlicher Antrag des Kunden und ein gültiger Netzzugangsvertrag.
Streitbeilegung:
Bei Beschwerden steht Ihnen der Kundenservice gerne zur Verfügung. Sie können auch ein Streitbeilegungsverfahren bei der Regulierungsbehörde Energie-Control Austria beantragen (Informationen unter www.e-control.at).
Ausführungen der Europäischen Kommission über die Rechte der Energieverbraucher
Informationen darüber finden Sie auf der Website der EU-Kommission unter http://ec.europa.eu/index_de.htm.
gemäß § 126b, § 127 Gaswirtschaftsgesetz
Name und Anschrift des Unternehmens:
Vorarlberger Energienetze GmbH, kurz vorarlberg netz, Weidachstraße 10, 6900 Bregenz Telefon - auch im Störungsfall +43 5574 9020-128, E-Mail kundenservice@vorarlbergnetz.at, Internet www.vorarlbergnetz.at
Leistungen und Qualität:
vorarlberg netz sorgt als zertifizierter Gasnetzbetreiber für die technische Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Gasnetzes. Unabhängig vom gewählten Versorger ermöglicht vorarlberg netz den Netzzugang und erbringt die Messdienstleistungen.
Instandhaltung:
vorarlberg netz sorgt für die Instandhaltung und Wartung aller zur Erbringung der Leistungen erforderlichen technischen Einrichtungen.
Erstanschluss und Änderung:
Neuerrichtung und Änderung von Netzanschlüssen sind bei vorarlberg netz per Formular "Anfrage Gasanschluss" einzureichen. Innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Vorliegen des vollständigen Antrages stimmt vorarlberg netz die weitere Vorgangsweise, insbesondere die voraussichtliche Dauer der Errichtung des Netzanschlusses mit dem Kunden ab.
Netzentgelte:
Die geltenden Netzentgelte finden Sie im Internet auf www.vorarlbergnetz.at. Sie können diese Informationen auch beim Kundenservice telefonisch oder schriftlich anfordern.
Vertragsdauer und Beendigung des Vertrages:
Der Netzzugangsvertrag wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann vom Netzkunden zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern auch aus wichtigen Gründen beendet werden.
Recht auf Grundversorgung:
Für Haushaltskunden und Kleinunternehmen stellen die Lieferanten die Grundversorgung gemäß den Bestimmungen des Gaswirtschaftsgesetz sicher. Voraussetzungen sind ein schriftlicher Antrag des Kunden und ein gültiger Netzzugangsvertrag.
Streitbeilegung:
Bei Beschwerden steht Ihnen der Kundenservice gerne zur Verfügung. Sie können auch ein Streitbeilegungsverfahren bei der Regulierungsbehörde Energie-Control Austria beantragen (Informationen unter www.e-control.at).
Ausführungen der Europäischen Kommission über die Rechte der Energieverbraucher
Informationen darüber finden Sie auf der Website der EU-Kommission unter http://ec.europa.eu/index_de.htm.