Teilnahme an einer Energiegemeinschaft
Das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz (EAG) und das Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG) sehen die Nutzung von Energien zwischen Endverbrauchern vor.
Das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz (EAG) und das Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG) sehen die Nutzung von Energien zwischen Endverbrauchern vor.
Die Anfrage wird im Bereich Vollmachten für ca. 6 Wochen hinterlegt und wartet auf Ihre Freigabe.
Bitte beachten Sie, dass mit der Bestätigung bei uns weitere Prüfungen angestoßen werden.
Nach dem Herstellen der benötigten technischen Voraussetzungen sind Sie ein Teil der Energiegemeinschaft.
Die aus der Energiegemeinschaft zugewiesene Energiemenge können Sie via Netz-Kundenportal in der 1/4-Stunden- bzw. Stundenansicht einsehen.
Weitere Details finden Sie unter Punkt 5 unserer Energiegemeinschaften-Kundenanleitung.
Die Gemeinschaft entscheidet sich vor Abschluss eines Betreibervertrages für eine der unten angeführten Aufteilungsmöglichkeiten der Erzeugungsmenge auf die teilnehmenden Netzbenutzer, wobei die Aufteilung auf Basis von viertelstündlichen Messwerten erfolgt:
FAQs: Vor- und Nachteil von statischem und dynamischen Modell
Die "Restüberschussmenge", die von den teilnehmenden Netzbenutzern in der jeweiligen Viertelstunde nicht verbraucht wird, wird ins Netz eingespeist und mit dem Betreiber der Erzeugungsanlage abgerechnet.
Fragen rund um eine Energiegemeinschaft richten Sie bitte per Mail an energiegemeinschaft@vorarlbergnetz.at.