Kunde

Teilnahme an einer Energiegemeinschaft

Das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz (EAG) und das Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG) sehen die Nutzung von Energien zwischen Endverbrauchern vor.

Welche Arten von Gemeinschaften gibt es?

 

1. Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage

 

  • Ihre Verbrauchsanlage befindet sich am selben Anschluss wie eine bestehende Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage

 

2. Erneuerbare Energiegemeinschaft

 

  • Ihre Erzeugungs- und/oder Verbrauchsanlage sind im gleichen Verteilernetz eines Netzbetreibers miteinander verbunden.
    Ob dies der Fall ist können Sie in unserer Online-Auskunft EEG abrufen.

 

3. Bürgerenergiegemeinschaft

 

  • Ihre Erzeugungs- und/oder Verbrauchsanlage sind im Marktgebiet von Österreich angeschlossen.

 

Wie können Sie an einer bestehenden Energiegemeinschaft teilnehmen?

Der Betreiber benötigt von Ihnen mindestens folgende Informationen:
  • Adresse der Anlage und deren Zählpunkt,
  • gewünschter Teilnahmefaktor bei Mehrfachteilnahme
  • und vereinbaren Sie den Aufteilungsmodus mit der Betreiber.
  • Registrieren Sie sich auf unserem Netz-Kundenportal.
  • Fügen Sie Ihre Vertragsdaten hinzu (Details dazu finden Sie im Benutzungshandbuch).
  • Fordern Sie den PIN-Code an. Dieser wird Ihnen per Post zwecks Identitätscheck zugesandt.
  • Geben Sie den PIN-Code ein und schalten diesen frei.
Sobald der Betreiber der Energiegemeinschaft die Anfrage an Sie erstellt hat, erscheint die Datenfreigabe im Netz-Kundenportal zur Bestätigung.

Die Anfrage wird im Bereich Vollmachten für ca. 6 Wochen hinterlegt und wartet auf Ihre Freigabe.

Bitte beachten Sie, dass mit der Bestätigung bei uns weitere Prüfungen angestoßen werden.

Nach dem Herstellen der benötigten technischen Voraussetzungen sind Sie ein Teil der Energiegemeinschaft.

Die aus der Energiegemeinschaft zugewiesene Energiemenge können Sie via Netz-Kundenportal in der 1/4-Stunden- bzw. Stundenansicht einsehen.

Weitere Details finden Sie unter Punkt 5 unserer Energiegemeinschaften-Kundenanleitung.

Für den Vertragsabschluss erforderliche Informationen:

Aufteilung der erzeugten Energie auf die teilnehmenden Netzbenutzer
 

Die Gemeinschaft entscheidet sich vor Abschluss eines Betreibervertrages für eine der unten angeführten Aufteilungsmöglichkeiten der Erzeugungsmenge auf die teilnehmenden Netzbenutzer, wobei die Aufteilung auf Basis von viertelstündlichen Messwerten erfolgt:

  • dynamische Aufteilung: Aus dem Verhältnis von Erzeugungsmenge zum Gesamtverbrauch wird für jede Viertelstunde ein Prozentsatz ermittelt. Anhand dieses variablen Prozentsatzes ergibt sich für jeden teilnehmenden Netzbenutzer die zuweisbare Energiemenge. Teilnehmenden Netzbenutzern mit höherem Verbrauch wird somit eine höhere Energiemenge zugewiesen.
     
  • statische Aufteilung: Die erzeugte Energie wird zu einem vertraglich zwischen den teilnehmenden Netzbenutzern vereinbarten Prozentsatz aufgeteilt. Dieser Prozentsatz stellt somit auch eine Obergrenze für den jeweiligen teilnehmenden Netzbenutzer dar.

FAQs: Vor- und Nachteil von statischem und dynamischen Modell

Die "Restüberschussmenge", die von den teilnehmenden Netzbenutzern in der jeweiligen Viertelstunde nicht verbraucht wird, wird ins Netz eingespeist und mit dem Betreiber der Erzeugungsanlage abgerechnet.

Weitere Informationen finden Sie hier

Fragen rund um eine Energiegemeinschaft richten Sie bitte per Mail an energiegemeinschaft@vorarlbergnetz.at.

FAQ Teilnahme an einer Gemeinschaft

faq Teilnahme an einer Gemeinschaft
Falls Sie einer Energiegemeinschaft beitreten, so ist es nicht notwendig, dass alle Teilnehmer:innen beim gleichen Energielieferant Kunde oder Kundin sind. Somit müssen Sie den bestehenden Strom-Vertrag nicht kündigen.
Sollte in einer Energiegemeinschaft zu wenig Strom erzeugt werden, so wird der "Reststrombezug" vom ausgewählten Energielieferanten geliefert.
Ja, laut § 111 Abs 8 ElWOG 2010 ist seit dem 01.01.2024 die Teilnahme mit einer Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage an mehr als einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage, Bürgerenergiegemeinschaft oder Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft zulässig.
Nein. Großunternehmen sind per Gesetz von der Teilnahme an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ausgeschlossen. Kleinen und mittleren Unternehmen ist die Teilnahme aber erlaubt. Entscheidend ist in solchen Fällen also die Einstufung der Unternehmensgröße. Großunternehmen ist die Beteiligung an Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) gestattet, allerdings dürfen sie in der BEG keine Kontrolle ausüben. Diese ist natürlichen Personen, Gebietskörperschaften und kleinen Unternehmen vorbehalten.
Ja. Seit 08.04.2024 ist die Teilnahme mit einer Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage an mehr als einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage oder Energiegemeinschaft möglich. Somit können sich Mitglieder einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft auch an gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen gemäß § 16a ElWOG beteiligen
Große Unternehmen sind von der Teilnahme an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ausgeschlossen. Sollte ein Großunternehmen eine Erzeugungsanlage besitzen, kann diese an die Energiegemeinschaft übertragen werden, beispielsweise durch Verpachtung. Auf diese Weise würde die Erzeugungsanlage selbst Bestandteil der Energiegemeinschaft. Dies wäre rechtskonform.
Ja, die Mehrfachteilnahme kann bei allen Energiegemeinschafts-Modellen genutzt werden. Erzeuger oder Verbraucher können an bis zu 5 Energiegemeinschaften teilnehmen. Diese müssen nicht alle dasselbe Modell haben und können kombiniert werden. Dabei ist wichtig darauf zu achten, dass sich die Teilnehmer im definierten Netzgebiet der Energiegemeinschaft (außer bei BEGs) befinden. In den unterschiedlichen Modellen können verschiedene Zuteilungsschlüssel gewählt werden. Das technische Nähekriterium muss bei GEA und EEG weiterhin eingehalten werden.
Kontaktieren Sie Ihren Energiegemeinschaftsanbieter und vereinbaren die Teilnahmebedingungen an der Gemeinschaft. Geben Sie dem Anbieter Ihre Zählpunktnummer bekannt und vereinbaren den gewünschten Teilnahmefaktor. Registrieren Sie sich im Netz-Kundenportal und geben mittels Freigabe der Zustimmungserklärung die Teilnahme via Netzportal frei.
Die aus der Energiegemeinschaft bezogene Energiemengen werden im Netz-Kundenportal in der Stunden- bzw. 1/4-Verbrauchsübersicht dargestellt. Weiters finden Sie auf der Energierechnung Ihres Lieferanten zum einen die vom Lieferanten gelieferte Energiemenge. Aber auch die von der Energiegemeinschaft bezogenen Energiemenge finden Sie auf der Energieabrechnung Ihres Lieferanten.
Die Daten werden via EDA | Anwenderportal zur Verfügung gestellt. Mit der Einführung der Ersatzwertbildung per 07.10.2024 wurde die Energiedatenübermittlung für alle Beteiligten verbessert. Diesbezügliche Details zur Ersatzwertbildung finden Sie hier.
Wenn Sie den Stromlieferungsvertrag mit Ihrem Stromlieferant kündigen (z.B. durch einen Umzug), wird die Teilnahme an der Energiegemeinschaft automatisch beendet. Sie können aber die Teilnahme an der Energiegemeinschaft via Netz-Kundenportal jederzeit widerrufen. Setzen Sie davor aber die Energiegemeinschaft in Kenntnis.