Kunde

Teilnahme an einer Energiegemeinschaft

Das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz (EAG) und das Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG) sehen die Nutzung von Energien zwischen Endverbrauchern vor.

Welche Arten von Gemeinschaften gibt es?

 

1. Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage

 

  • Ihre Verbrauchsanlage befindet sich am selben Anschluss wie eine bestehende Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage

 

2. Erneuerbare Energiegemeinschaft

 

  • Ihre Erzeugungs- und/oder Verbrauchsanlage sind im gleichen Verteilernetz eines Netzbetreibers miteinander verbunden.
    Ob dies der Fall ist können Sie in unserer Online-Auskunft EEG abrufen.

 

3. Bürgerenergiegemeinschaft

 

  • Ihre Erzeugungs- und/oder Verbrauchsanlage sind im Marktgebiet von Österreich angeschlossen.

 

Wie können Sie an einer bestehenden Energiegemeinschaft teilnehmen?

 

1. Kontaktieren Sie einen Betreiber und informieren Sie sich über die Teilnahmebedingungen
 

  • Der Betreiber benötigt von Ihnen mindestens folgende Informationen:
    • Adresse der Anlage und deren Zählpunkt
    • gewünschter Teilnahmefaktor bei Mehrfachteilnahme
    • Registrieren Sie sich dafür in unserem Kundenportal. Dort finden Sie alle benötigten Daten. Und zu einem späteren Zeitpunkt erteilen Sie dort dem Betreiber eine Freigabe zur Belieferung mit Strom.

 

2. Fordern Sie den PIN-Code an
 

  • Damit wir Ihnen die komplette Verbrauchsdarstellung und Änderungen bei einzelnen Vertragsdaten freischalten können, müssen wir einen Identitätscheck durchführen.
    Bitte fordern Sie einen PIN-Code an. Dieser wird Ihnen per Post zugestellt.

 

3. Warten Sie auf die Anfrage des Energiegemeinschaftsbetreibers
 

  • Die Anfrage wird im Bereich Vollmachten für ca. 6 Wochen hinterlegt und wartet auf Ihre Freigabe.
  • Bitte beachten Sie, dass mit der Bestätigung bei uns weiter Prüfungen angestoßen werden.
  • Nach dem Herstellen der benötigten technischen Voraussetzungen sind Sie ein Teil der Energiegemeinschaft.

 

 

Aufteilung der erzeugten Energie auf die teilnehmenden Netzbenutzer
 

Es gibt zwei Arten von Aufteilungsschlüssel für die erzeugte Energie auf die Verbrauchsanlagen:

  • dynamische Aufteilung
    • Die Aufteilung der erzeugten Energie erfolgt viertelstündlich variabel entsprechend den tatsächlich gemessenen Verbräuchen. Anlagen mit höherem Verbrauch erhalten mehr zugerechnete Erzeugung.
  • statische Aufteilung
    • Die Aufteilung der erzeugten Energie auf die Bezugsanlagen erfolgt viertelstündlich nach einem fixen, zwischen den teilnehmenden Berechtigten vertraglich vereinbarten Prozentsatz.

Jede Energiegemeinschaft bestimmt im Vorhinein welcher Aufteilungsschlüssel zur Anwendung kommt. Fragen Sie den Betreiber welche Form von Ihm gewählt wurde.

 

Weitere Informationen finden sie hier

 

Fragen rund um eine Energiegemeinschaft richten Sie bitte per Mail an energiegemeinschaft@vorarlbergnetz.at.

FAQ Teilnahme an einer Gemeinschaft

faq Teilnahme an einer Gemeinschaft
Falls Sie einer Energiegemeinschaft beitreten, so ist es nicht notwendig, dass alle Teilnehmer:innen beim gleichen Energielieferant Kunde oder Kundin sind. Somit müssen Sie den bestehenden Strom-Vertrag nicht kündigen.
Sollte in einer Energiegemeinschaft zu wenig Strom erzeugt werden, so wird der "Reststrombezug" vom ausgewählten Energielieferanten geliefert.
Ja, laut § 111 Abs 8 ElWOG 2010 ist seit dem 01.01.2024 die Teilnahme mit einer Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage an mehr als einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage, Bürgerenergiegemeinschaft oder Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft zulässig.
Nein. Großunternehmen sind per Gesetz von der Teilnahme an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ausgeschlossen. Kleinen und mittleren Unternehmen ist die Teilnahme aber erlaubt. Entscheidend ist in solchen Fällen also die Einstufung der Unternehmensgröße. Großunternehmen ist die Beteiligung an Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) gestattet, allerdings dürfen sie in der BEG keine Kontrolle ausüben. Diese ist natürlichen Personen, Gebietskörperschaften und kleinen Unternehmen vorbehalten.
Ja. Seit 08.04.2024 ist die Teilnahme mit einer Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage an mehr als einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage oder Energiegemeinschaft möglich. Somit können sich Mitglieder einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft auch an gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen gemäß § 16a ElWOG beteiligen
Große Unternehmen sind von der Teilnahme an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ausgeschlossen. Sollte ein Großunternehmen eine Erzeugungsanlage besitzen, kann diese an die Energiegemeinschaft übertragen werden, beispielsweise durch Verpachtung. Auf diese Weise würde die Erzeugungsanlage selbst Bestandteil der Energiegemeinschaft. Dies wäre rechtskonform.
Ja, die Mehrfachteilnahme kann bei allen Energiegemeinschafts-Modellen genutzt werden. Erzeuger oder Verbraucher können an bis zu 5 Energiegemeinschaften teilnehmen. Diese müssen nicht alle dasselbe Modell haben und können kombiniert werden. Dabei ist wichtig darauf zu achten, dass sich die Teilnehmer im definierten Netzgebiet der Energiegemeinschaft (außer bei BEGs) befinden. In den unterschiedlichen Modellen können verschiedene Zuteilungsschlüssel gewählt werden. Das technische Nähekriterium muss bei GEA und EEG weiterhin eingehalten werden.
Kontaktieren Sie Ihren Energiegemeinschaftsanbieter und vereinbaren die Teilnahmebedingungen an der Gemeinschaft. Geben Sie dem Anbieter Ihre Zählpunktnummer bekannt und vereinbaren den gewünschten Teilnahmefaktor. Registrieren Sie sich im Netz-Kundenportal und geben mittels Freigabe der Zustimmungserklärung die Teilnahme via Netzportal frei.
Die aus der Energiegemeinschaft bezogene Energiemengen werden im Netz-Kundenportal in der Stunden- bzw. 1/4-Verbrauchsübersicht dargestellt. Weiters finden Sie auf der Energierechnung Ihres Lieferanten zum einen die vom Lieferanten gelieferte Energiemenge. Aber auch die von der Energiegemeinschaft bezogenen Energiemenge finden Sie auf der Energieabrechnung Ihres Lieferanten.
Die Daten werden via EDA | Anwenderportal zur Verfügung gestellt. Mit der Einführung der Ersatzwertbildung per 07.10.2024 wurde die Energiedatenübermittlung für alle Beteiligten verbessert. Diesbezügliche Details zur Ersatzwertbildung finden Sie hier.
Wenn Sie den Stromlieferungsvertrag mit Ihrem Stromlieferant kündigen (z.B. durch einen Umzug), wird die Teilnahme an der Energiegemeinschaft automatisch beendet. Sie können aber die Teilnahme an der Energiegemeinschaft via Netz-Kundenportal jederzeit widerrufen. Setzen Sie davor aber die Energiegemeinschaft in Kenntnis.