Der Report sollte folgende Informationen beinhalten:
- Abschaltgrenzen für Spannung und Frequenz
- Wiederzuschaltgrenzen für Spannung und Frequenz
- Einstellwert der Blindleistung
- Einstellwert der Wirkleistungsabregelung
- Foto vom Typenschild
Blindleistungsvorgabe
Die geforderte Blindleistungsregelstrategie wird im Netzzugangsvertrag vereinbart. Die Standardvorgabe von vorarlberg netz ist diesbezüglich eine Q(U)-Regelung mit der in der TOR Erzeuger definierten Standard-Q(U)-Kennlinie.
Mehr Informationen zur Q(U)-Regelung finden Sie hier.
Entkupplungsschutz
Die Entkupplungsschutzeinrichtung von netzgekoppelten Erzeugungsanlagen hat die Aufgabe, die Erzeugungsanlage bei Störungen (z.B. Über/Unterspannung, Über/Unterfrequenz) zum Schutz von Personen und Anlagen selbständig vom Netz zu trennen.
Im Downloadbereich sind die Entkupplungsschutzparameter der verschiedenen Spannungsebenen aufgelistet.
P(U)-Regelung
Wie wirkt sich die P(U)-Regelung auf die Einspeiseanlage aus?
Jede Einspeiseanlage wird von vorarlberg netz so beurteilt, dass im normalen Netzbetrieb die P(U)-Regelung nicht wirkt und somit auch keine Ertragseinbußen auftreten. Die P(U)-Regelung ist ein zusätzliches Sicherheitsventil, damit auch bei vorübergehend abnormalen Betriebszuständen - z.B. bei Wartungsarbeiten im Stromnetz - die Einspeiseanlage nicht sofort durch den Entkupplungsschutz abgeschaltet wird, sondern weiterhin mit der jeweils noch möglichen Leistung einspeisen kann. Damit wird zudem sichergestellt, dass in der Gesamtanlage das Spannungsniveau in zulässigen Grenzen bleibt. Tritt in der Installation wegen langer Leitungen ein überdurchschnittlicher Spannungshub auf, kann es zu fallweiser P(U)-Funktion kommen. In diesem Fall bitten wir um Kontaktaufnahme zur Lösung des Problems.
Rechtsgrundlage der P(U)-Regelung bildet die TOR Erzeuger (Punkt 5.3.6)