Kunde

Betrieb einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage

Das Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG) sieht die Möglichkeit vor, dass mehrere Endverbraucher gemeinsam eine Erzeugungsanlage am selben Objekt nutzen.

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage

Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) ist ein Modell zur gemeinschaftlichen Energienutzung, das schon seit 2017 besteht.

Durch eine GEA können z.B. Bewohner:innen von Mehrparteienhäusern Strom gemeinschaftlich erzeugen und nutzen. Dieser Strom wird nicht über das öffentliche Netz, sondern über die gemeinsame Hauptleitung transportiert bzw. verteilt.

Voraussetzungen für den Betrieb sind:

1. Alle Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen müssen am gleichen Netzanschluss (Hauptleitung) miteinander verbunden sein
 

2. Ein gültiger Netzzugangsvertrag für eine dezentrale Erzeugungsanlage mit vorarlberg netz
 

  • Informationen zum Netzzugang finden Sie hier.
  • Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage kann als Volleinspeisung oder als Überschusseinspeisung betrieben werden. Diesbezügliche Informationen finden Sie hier: Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage - Voll- oder Überschusseinspeisung?
  • Eine  Überschusseinspeisung ist aus rechtlichen Rahmenbedingungen nur dann möglich, wenn es sich in beiden Energieflussrichtungen um ein- und denselben Geschäftspartner handelt.
     

3. Registrierung auf ebUtilities.at
 

  • Der Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage muss sich auf der Informationsplattform der österreichischen Energiewirtschaft zur Veröffentlichung branchenspezifischer Datenaustauschformate registrieren.


4. Abschließen eines Betreibervertrags zwischen vorarlberg netz und dem Betreiber
 

  • Der Betreiber schließt mit dem Netzbetreiber einen Vertrag ab, in dem die aktuellen Marktvorschriften und Nutzungsbedingungen vereinbart werden.
  • Senden Sie diesen unterschrieben, per Post an vorarlberg netz (Anschrift: Vorarlberger Energienetze GmbH, Weidachstraße 10, 6900 Bregenz) oder per E-Mail an energiegemeinschaft@vorarlbergnetz.at.
  • Nach Schließung des Vertrags erhält der Betreiber die "Gemeinschafts-ID", die für die weiteren Schritte benötigt werden. 
     

5. Registrierung im EDA-Portal (Plattform für elektronischen Datenaustausch) oder einem gleichwertigen Marktzugang
 

  • Der Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage muss die Stammdaten der Erzeugungsanlage und der Teilnehmer für die erforderliche Überlagerung der Messdaten erfassen.
  • Ab dem 08. April 2024 können sich die Erzeugungs- bzw. Verbrauchsanlagen via Mehrfachteilnahme an bis zu 5 Energiegemeinschaften gleichzeitig beteiligen. Legen Sie daher den Teilnahmefaktor für die jeweilige Erzeugungs- bzw. Verbrauchsanlage an Ihrer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage fest und erfassen diesen im EDA-Portal.
     

6. Durchführung der Marktprozesse, um mit der Belieferung der Teilnehmer zu starten
 

  • Der Betreiber führt die nötigen Marktprozesse im niederschwelligen Marktzugang durch.
  • Die Teilnehmer müssen die Belieferung im Netz-Kundenportal bestätigen.
  • vorarlberg netz überprüft, ob das richtige Messgerät verbaut ist und stellt die 1/4 h Datenübertragung her.
  • Erst nach diesem Schritt werden die Verbrauchsanlagen mit der Energie aus der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage versorgt.

Aufteilung der erzeugten Energie auf die teilnehmenden Netzbenutzer
 

Es gibt zwei Arten von Aufteilungsschlüssel für die erzeugte Energie auf die Verbrauchsanlagen:

  • dynamische Aufteilung: Die Aufteilung der erzeugten Energie erfolgt viertelstündlich variabel entsprechend den tatsächlich gemessenen Verbräuchen. Anlagen mit höherem Verbrauch erhalten mehr zugerechnete Erzeugung.
  • statische Aufteilung: Die Aufteilung der erzeugten Energie auf die Bezugsanlagen erfolgt viertelstündlich nach einem fixen, zwischen den teilnehmenden Berechtigten vertraglich vereinbarten Prozentsatz.

Der Erzeugungsüberschuss, der von den teilnehmenden Netzbenutzern in der jeweiligen Viertelstunde nicht verbraucht wird, wird als Netz-Einspeisung aus der Erzeugungsanlage mit dem Betreiber abgerechnet.

 

Weitere Informationen finden sie hier

 

Fragen rund um eine Energiegemeinschaft richten Sie bitte per Mail an energiegemeinschaft@vorarlbergnetz.at.

FAQ Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage

faq gemeinschaftliche Erzeugungsanlage
Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) ist ein Modell zur gemeinschaftlichen Energienutzung, das schon seit 2017 besteht. Durch eine GEA können z.B. Bewohner:innen von Mehrparteienhäusern Strom gemeinschaftlich erzeugen und nutzen. Dieser Strom wird nicht über das öffentliche Netz, sondern über die gemeinsame Hauptleitung transportiert bzw. verteilt.
Alle teilnehmenden Verbraucher sowie die Erzeugungsanlage einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage sind über den gleichen Netzanschluss anzuschließen (Hauptleitung, Steigleitung). Der direkte Anschluss der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage an Anlagen im Eigentum des Netzbetreibers (öffentliches Stromnetz, Trafo,) oder die Durchleitung der eigenerzeugten Energie durch die Anlagen des Netzbetreibers an die Teilnehmer:innen ist nicht zulässig.
Prinzipiell ist es möglich, dass eine GEA als Überschusseinspeisung betrieben wird. Das hat den großen Vorteil, dass zunächst jener Verbrauch gedeckt wird, der ohnehin alle Parteien im Gebäude betrifft (Allgemeinstrom, z.B. das Stiegenhaus-Licht). In diesem Fall wird nur die überschüssige Energie laut gewähltem Aufteilungsmodus auf die Verbrauchsanlagen der Teilnehmer:innen verteilt. Diese Form der Umsetzung eignet sich besonders gut, wenn die Kosten für die Erzeugungsanlage (Anschaffung, Pacht, etc.) von allen Parteien im Gebäude getragen werden.

Alternativ kann die Anlage als Volleinspeisung realisiert werden und der Allgemeinstromzähler nimmt wie die anderen Parteien als Verbraucher:innen an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage teil. Dabei wir den allgemeinen Verbrauchsanlagen ein Teil der erzeugten Energiemenge laut gewähltem Aufteilungsmodus zugeordnet. Es empfiehlt sich, bereits bei der Konzeption der GEA die Umsetzungsvariante und das Verrechnungsmodell zu vereinbaren. Für beide Varianten gilt: bilanziell deckt die Erzeugungsanlage vorab den Bedarf der Teilnehmer:innen - lediglch der verbleibende "Restüberschuß" wird ins öffentliche Netz eingespeist.

Ja, eine bestehende Erzeugungsanlage kann als gemeinschaftliche Erzeugungsanlage betrieben werden. Die gemeinschaftliche Nutzung muss mit dem Netzbetreiber abgeklärt werden.
Nein, es müssen nicht alle Parteien Energie aus der Anlage beziehen. Grundsätzlich kann sich jede/r Partei/Teilnehmer:in, die an derselben Hauptleitung angeschlossen ist, an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage beteiligen, es ist aber nicht zwingenden erforderlich. Zählpunkte können auch zu einem späteren Zeitpunkt dazu oder abgemeldet werden. Wer die Kosten für die Errichtung der Anlage trägt, hängt vom jeweiligen Umsetzungsmodell ab.
Der Netzbetreiber verrechnet für die Einrichtung einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage keine zusätzlichen Kosten. Auch die Teilnahme am energiewirtschaftlichen Datenaustausch ist über das EDA-Anwenderportal kostenfrei möglich. Welche Kosten sonst für die Organisation und Abwicklung der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen anfallen, hängt von der gewählten Umsetzungsform und den Kosten für Dienstleistungen Dritter ab.

Einen Überblick über die häufigsten Betriebsmodelle und Umsetzungsschritte finden Sie hier.

Nein - für jenen Stromanteil, der aus der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage bezogen wird, fallen keine Netzentgelte an. Auch daran anknüpfende Kosten wie der Erneuerbaren-Förderbeitrag entfallen.
Der Stromzähler kann nicht unterscheiden, ob der Strom aus der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage oder aus dem Stromnetz bezogen wird. Am Stromzähler kann nur der Gesamtbezug abgelesen werden.