Betrieb einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage
Das Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG) sieht die Möglichkeit vor, dass mehrere Endverbraucher gemeinsam eine Erzeugungsanlage am selben Objekt nutzen.
Das Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG) sieht die Möglichkeit vor, dass mehrere Endverbraucher gemeinsam eine Erzeugungsanlage am selben Objekt nutzen.
Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) ist ein Modell zur gemeinschaftlichen Energienutzung, das schon seit 2017 besteht.
Durch eine GEA können z.B. Bewohner:innen von Mehrparteienhäusern Strom gemeinschaftlich erzeugen und nutzen. Dieser Strom wird nicht über das öffentliche Netz, sondern über die gemeinsame Hauptleitung transportiert bzw. verteilt.
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Es gibt zwei Arten von Aufteilungsschlüssel für die erzeugte Energie auf die Verbrauchsanlagen:
Der Erzeugungsüberschuss, der von den teilnehmenden Netzbenutzern in der jeweiligen Viertelstunde nicht verbraucht wird, wird als Netz-Einspeisung aus der Erzeugungsanlage mit dem Betreiber abgerechnet.
Fragen rund um eine Energiegemeinschaft richten Sie bitte per Mail an energiegemeinschaft@vorarlbergnetz.at.
Alternativ kann die Anlage als Volleinspeisung realisiert werden und der Allgemeinstromzähler nimmt wie die anderen Parteien als Verbraucher:innen an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage teil. Dabei wir den allgemeinen Verbrauchsanlagen ein Teil der erzeugten Energiemenge laut gewähltem Aufteilungsmodus zugeordnet. Es empfiehlt sich, bereits bei der Konzeption der GEA die Umsetzungsvariante und das Verrechnungsmodell zu vereinbaren. Für beide Varianten gilt: bilanziell deckt die Erzeugungsanlage vorab den Bedarf der Teilnehmer:innen - lediglch der verbleibende "Restüberschuß" wird ins öffentliche Netz eingespeist.
Einen Überblick über die häufigsten Betriebsmodelle und Umsetzungsschritte finden Sie hier.