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Betrieb einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage

Das Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG) sieht die Möglichkeit vor, dass mehrere Endverbraucher gemeinsam eine Erzeugungsanlage am selben Objekt nutzen.

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage

Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) ist ein Modell zur gemeinschaftlichen Energienutzung, das schon seit 2017 besteht.

Durch eine GEA können z.B. Bewohner:innen von Mehrparteienhäusern Strom gemeinschaftlich erzeugen und nutzen. Dieser Strom wird nicht über das öffentliche Netz, sondern über die gemeinsame Hauptleitung transportiert bzw. verteilt.

Voraussetzungen für den Betrieb sind:

Alle Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen sind über ein und denselben Netzanschluss (Hauptleitung) ans Netz angeschlossen und miteinander verbunden.
Ein gültiger Netzzugangsvertrag, ein Stromlieferungsvertrag für den "Reststrombezug" sowie ein Einspeisevertrag für die "Restüberschussmenge" sind Voraussetzung für die Aktivierung der "gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage".

 

  • Sollten Sie noch keinen Netzzugangsvertrag mit vorarlberg netz abgeschlossen haben, finden Sie hier weitere Informationen.
  • Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage kann als Volleinspeisung oder als Überschusseinspeisung betrieben werden. Diesbezügliche Informationen finden Sie hier.
  • Eine Überschusseinspeisung ist aus rechtlichen Rahmenbedingungen nur dann möglich, wenn beide Energieflussrichtungen auf ein - und derselben Geschäftspartner angemeldet sind.
  • Bezüglich Einspeisevertrag für die "Restüberschussmenge" wenden Sie sich an einen Abnehmer Ihres Vertrauens
  • Alle teilnehmenden Netzbenutzer benötigen einen Stromlieferungsvertrag eines Lieferanten ihres Vertrauens für den "Reststrombezug"
Der Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage registriert sich auf der Informationsplattform der österreichischen Energiewirtschaft zur Veröffentlichung branchenspezifischer Datenaustauschformat (Startseite - EbUtilities)
Der Betreiber schließt mit dem Netzbetreiber einen Datenübermittlungsvertrag (vorarlbergnetz.at) ab, in dem die aktuellen Marktvorschriften und Nutzungsbedingungen vereinbart werden.

In diesem Vertrag regeln Sie das gewünschte Aufteilungsmodell (dynamisch oder statisch).

Diesen Vertrag senden Sie bitte unterschrieben entweder per Post (Anschrift: Vorarlberger Energienetze GmbH, Weidachstraße 10, 6900 Bregenz) oder per E-Mail an energiegemeinschaft@vorarlbergnetz.at an vorarlberg netz.

Mit der Gegenzeichnung des Betreibervertrages durch vorarlberg netz erhält der Betreiber die "Gemeinschafts-ID", welche für alle weiteren Schritte benötigt werden.

Der Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage
  • registriert sich auf dem EDA-Portal (Plattform für elektronischen Datenaustausch) oder einem gleichwertigen Marktzugang
  • erfasst die Stammdaten der Erzeugungsanlage und der Teilnehmer
  • und stößt die Prozesse für die Teilnahme an.

Seit dem 08. April 2024 können sich die Erzeugungs- bzw. Verbrauchsanlagen via Mehrfachteilnahme an bis zu 5 Energiegemeinschaften gleichzeitig beteiligen. Legen Sie daher den Teilnahmefaktor für die jeweilige Erzeugungs- bzw. Verbrauchsanlage an Ihrer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage fest und erfassen diesen im EDA-Portal.

(Bei Eigentümer- oder Mieterwechsel etc. sind diese Schritte wiederkehrend erforderlich)

Weitere Details finden Sie unter Punkt 2 unserer Energiegemeinschaften-Kundenanleitung

Um den Teilnahmeprozess der Teilnehmer freizugeben, sind folgende Schritte erforderlich:

 

  • Die Teilnehmer (gilt sowohl für Erzeugungs- und Verbraucheranlagen) stimmen der Teilnahme im Netz-Kundenportal zu (dies gilt es bei Eigentümer- oder Mieterwechsel etc. zu berücksichtigen).
    Eine diesbezügliche Beschreibung finden Sie im Benutzungshandbuch.
  • vorarlberg netz überprüft, ob das richtige Messgerät verbaut ist und stellt die 1/4 h Datenübertragung her

Datenüberlagerung und Abrechnung

Erst nach Erfüllung aller vorgelagerten Schritte werden den Verbrauchsanlagen die entsprechenden Energiemengen aus der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage zugewiesen. Die abrechnungsrelevanten Daten werden dem Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage via EDA-Portal zur Verfügung gestellt.

 

  

Für den Vertragsabschluss erforderliche Informationen:

Aufteilung der erzeugten Energie auf die teilnehmenden Netzbenutzer
 

Die Gemeinschaft entscheidet sich vor Abschluss eines Betreibervertrages für eine der unten angeführten Aufteilungsmöglichkeiten der Erzeugungsmenge auf die teilnehmenden Netzbenutzer, wobei die Aufteilung auf Basis von viertelstündlichen Messwerten erfolgt:

  • dynamische Aufteilung: Aus dem Verhältnis von Erzeugungsmenge zum Gesamtverbrauch wird für jede Viertelstunde ein Prozentsatz ermittelt. Anhand dieses variablen Prozentsatzes ergibt sich für jeden teilnehmenden Netzbenutzer die zuweisbare Energiemenge. Teilnehmenden Netzbenutzern mit höherem Verbrauch wird somit eine höhere Energiemenge zugewiesen.
     
  • statische Aufteilung: Die erzeugte Energie wird zu einem vertraglich zwischen den teilnehmenden Netzbenutzern vereinbarten Prozentsatz aufgeteilt. Dieser Prozentsatz stellt somit auch eine Obergrenze für den jeweiligen teilnehmenden Netzbenutzer dar.

FAQs: Vor- und Nachteil von statischem und dynamischen Modell

Die "Restüberschussmenge", die von den teilnehmenden Netzbenutzern in der jeweiligen Viertelstunde nicht verbraucht wird, wird ins Netz eingespeist und mit dem Betreiber der Erzeugungsanlage abgerechnet.

Weitere Informationen finden Sie hier

Fragen rund um eine Energiegemeinschaft richten Sie bitte per Mail an energiegemeinschaft@vorarlbergnetz.at.

FAQ Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage

faq gemeinschaftliche Erzeugungsanlage
Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) ist ein Modell zur gemeinschaftlichen Energienutzung, das schon seit 2017 besteht. Durch eine GEA können z.B. Bewohner:innen von Mehrparteienhäusern Strom gemeinschaftlich erzeugen und nutzen. Dieser Strom wird nicht über das öffentliche Netz, sondern über die gemeinsame Hauptleitung transportiert bzw. verteilt.
Alle teilnehmenden Verbraucher sowie die Erzeugungsanlage einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage sind über den gleichen Netzanschluss anzuschließen (Hauptleitung, Steigleitung). Der direkte Anschluss der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage an Anlagen im Eigentum des Netzbetreibers (öffentliches Stromnetz, Trafo,) oder die Durchleitung der eigenerzeugten Energie durch die Anlagen des Netzbetreibers an die Teilnehmer:innen ist nicht zulässig.
Prinzipiell ist es möglich, dass eine GEA als Überschusseinspeisung betrieben wird. Das hat den großen Vorteil, dass zunächst jener Verbrauch gedeckt wird, der ohnehin alle Parteien im Gebäude betrifft (Allgemeinstrom, z.B. das Stiegenhaus-Licht). In diesem Fall wird nur die überschüssige Energie laut gewähltem Aufteilungsmodus auf die Verbrauchsanlagen der Teilnehmer:innen verteilt. Diese Form der Umsetzung eignet sich besonders gut, wenn die Kosten für die Erzeugungsanlage (Anschaffung, Pacht, etc.) von allen Parteien im Gebäude getragen werden.

Alternativ kann die Anlage als Volleinspeisung realisiert werden und der Allgemeinstromzähler nimmt wie die anderen Parteien als Verbraucher:innen an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage teil. Dabei wir den allgemeinen Verbrauchsanlagen ein Teil der erzeugten Energiemenge laut gewähltem Aufteilungsmodus zugeordnet. Es empfiehlt sich, bereits bei der Konzeption der GEA die Umsetzungsvariante und das Verrechnungsmodell zu vereinbaren. Für beide Varianten gilt: bilanziell deckt die Erzeugungsanlage vorab den Bedarf der Teilnehmer:innen - lediglch der verbleibende "Restüberschuß" wird ins öffentliche Netz eingespeist.

Ja, eine bestehende Erzeugungsanlage kann als gemeinschaftliche Erzeugungsanlage betrieben werden. Die gemeinschaftliche Nutzung muss mit dem Netzbetreiber abgeklärt werden.
Nein, es müssen nicht alle Parteien Energie aus der Anlage beziehen. Grundsätzlich kann sich jede/r Partei/Teilnehmer:in, die an derselben Hauptleitung angeschlossen ist, an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage beteiligen, es ist aber nicht zwingenden erforderlich. Zählpunkte können auch zu einem späteren Zeitpunkt dazu oder abgemeldet werden. Wer die Kosten für die Errichtung der Anlage trägt, hängt vom jeweiligen Umsetzungsmodell ab.
Der Netzbetreiber verrechnet für die Einrichtung einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage keine zusätzlichen Kosten. Auch die Teilnahme am energiewirtschaftlichen Datenaustausch ist über das EDA-Anwenderportal kostenfrei möglich. Welche Kosten sonst für die Organisation und Abwicklung der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen anfallen, hängt von der gewählten Umsetzungsform und den Kosten für Dienstleistungen Dritter ab.

Einen Überblick über die häufigsten Betriebsmodelle und Umsetzungsschritte finden Sie hier.

Nein - für jenen Stromanteil, der aus der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage bezogen wird, fallen keine Netzentgelte an. Auch daran anknüpfende Kosten wie der Erneuerbaren-Förderbeitrag entfallen.
Der Stromzähler kann nicht unterscheiden, ob der Strom aus der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage oder aus dem Stromnetz bezogen wird. Am Stromzähler kann nur der Gesamtbezug abgelesen werden.