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Externer Entkupplungsschutz

Ein externer Entkupplungsschutz muss bei Anlagen mit einer selbsttätig wirkenden Freischaltstelle (z.B. zertifizierter Wechselrichter) ab 30 kVA, bei Anlagen ohne selbsttätig wirkender Freischaltstelle ab 0 kVA, vorhanden sein (gemäß TOR Erzeuger).

Die erste Prüfung des externen Entkupplungsschutzes muss innerhalb von 3 Monaten nach Abgabe der Netzanschlussmeldung erfolgen. Folgeprüfungen müssen im Intervall von 5 Jahren abgeschlossen werden. Bei einer "vereinfachten" Prüfung müssen die Folgeprüfungen im Jahresrhythmus durch eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person durchgeführt und im Betriebsbuch festgehalten werden.

Weitere Informationen zur "vereinfachten" Prüfung finden Sie im Download-Bereich.

Ebenfalls im Download-Bereich ist eine Auflistung externer Entkupplungsschutzrelais sowie die Prüfprotokolle zu finden.

Folgende Firmen bieten die Prüfung des Entkupplungsschutzes an:

Hauptmann Frick-Str. 3
6820 Frastanz


Ansprechperson
Herr Ing. Christian Oberhauser
Tel.: +43 5522 51722-343
christian.oberhauser@ewerke.at

www.ewerke.at

Quellenstraße 22
6900 Bregenz


Ansprechperson
Herr Gerhard Rohn
Tel.: + 43 5574 4970-15
gerhard.rohn@kiha.at

www.kiha.at

Rebengasse 11
6830 Rankweil


Ansprechpartner
Herr Ing. Fritz Breuß
Tel.: +43 676 7837727
belectronic@vol.at

Allgäustraße 2

6912 Hörbranz

 

Ansprechperson

Herr Ing. Bickel Andreas

Tel.: +43 664 923 999 5

E-Mail: a.bickel@eq-systems.at

Internet: www.eq-systems.at

 

www.eq-systems.at

Ansprechperson für technische Fragen