Externer Entkupplungsschutz
Ein externer Entkupplungsschutz muss bei Anlagen mit einer selbsttätig wirkenden Freischaltstelle (z.B. zertifizierter Wechselrichter) ab 30 kVA, bei Anlagen ohne selbsttätig wirkender Freischaltstelle ab 0 kVA, vorhanden sein (gemäß TOR Erzeuger).