Kunde

Rechtliches

Opt-Out-Wunsch (§83 Abs.1 ElWOG 2010)

Nach der derzeit bestehenden Gesetzeslage gemäß der Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) haben Sie als Endverbraucher das Recht, die Messung Ihres Verbrauchs mittels eines intelligenten Stromzählers abzulehnen (§ 1 Absatz 6 IME-VO).

Wird eine Messung mittels eines intelligenten Stromzählers abgelehnt, werden an einem neu einzubauenden oder bereits eingebauten intelligenten Stromzähler des Netzkunden bestimmte Software-Funktionen (insbesondere Speicherung von Tages- und Viertelstundenwerte; Fernabschaltbarkeit) für den Netzkunden am Stromzähler ersichtlich deaktiviert (§ 1 Absatz 6 IME-VO).

Als Ihr Netzbetreiber möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Messung mittels eines intelligenten Stromzählers die technische Voraussetzung für neue, flexible Tarife Ihres Energieversorgers darstellt und Ihnen einen stets aktuellen Überblick über Ihren Stromverbrauch ermöglicht.

Opt-Out-Wunsch per E-Mail:

smartmeter@vorarlbergnetz.at

Opt-Out-Wunsch schriftlich:

Vorarlberger Energienetze GmbH
Weidachstraße 10, 6900 Bregenz
Betreff: Opt-Out-Wunsch