Kunde

Rechtliches

Opt-Out-Wunsch (§ 54 Abs. 2 ElWG)

Der Zählertausch ist gesetzlich vorgesehen und muss erfolgen. Als Endverbraucher:in haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zu einem Opt-Out. Dabei werden lediglich Monatswerte und der höchste monatliche Viertelstundenleistungswert gespeichert. Im Anlassfall (z. B. Abrechnung, Lieferantenwechsel oder Umzug) werden die Werte an vorarlberg netz übermittelt. Diese Konfiguration ist gemäß EIWG § 54 Abs. 2 nur für Haushaltskund:innen möglich, sofern kein aufrechter Liefervertrag mit dynamischen Energiepreisen besteht, keine Einspeisung über eine Direktleitung oder eine Prepaymentfunktion vorliegt und soweit dem jeweiligen Zählpunkt keine Wärmepumpe, kein Ladepunkt, keine Energiespeicher- oder Stromerzeugungsanlage zugeordnet ist.

Als Ihr Netzbetreiber möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Messung mittels eines intelligenten Stromzählers die technische Voraussetzung für neue, flexible Tarife Ihres Energieversorgers darstellt und Ihnen einen stets aktuellen Überblick über Ihren Stromverbrauch ermöglicht.

Opt-Out-Wunsch per E-Mail:

smartmeter@vorarlbergnetz.at

Opt-Out-Wunsch schriftlich:

Vorarlberger Energienetze GmbH
Weidachstraße 10, 6900 Bregenz
Betreff: Opt-Out-Wunsch