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Mein Gas-Netzanschluss

Informationen zu Ihrem Gas-Netzanschluss

Der direkte Anschluss zur modernen Energie - um aus dem Gasnetz versorgt werden zu können, erstellen wir Ihnen gerne einen Hausanschluss. Sowohl bei Neubauten als auch bei der Modernisierung bietet Gas technisch einfache, platzsparende, umweltfreundliche und individuelle Lösungen für jeden Gebäudetyp.

Die Profis arbeiten zusammen - in bereits mit Gas erschlossenen Gebieten legen wir Ihnen die Gas-Hausanschlussleitung bis zur Hauptabsperrarmatur in oder an Ihr Gebäude. Von dort übernimmt der Heizungsfachmann Ihres Vertrauens die Installation zum Gas-Heizkessel, zum Gasherd und anderen Gasgeräten. Nach Fertigstellung der Gas-Inneninstallation wird der Gaszähler von uns montiert. Mehr zum Thema finden Sie unter Inneninstallation.

So kommen Sie zu Ihrem neuen Gasanschluss - nehmen Sie über das Online-Formular Kontakt mit uns auf oder senden Sie uns ein E-Mail an anfrageerdgasanschluss@vorarlbergnetz.at. Ein Kundenberater nimmt dann Kontakt mit Ihnen auf und Sie erhalten einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Gas-Netzanschluss
Gas-Netzanschluss

Anschlusskosten

Die Kosten für den Gas-Netzanschluss (bei Ein- und Mehrfamilienhäusern) belaufen sich auf 1.920,- EUR (inkl. Material und Verlegung, aber ohne Tiefbauarbeiten).

Alle angeführten Preise sind inkl. 20 % USt.

 

     Grabarbeiten und Mauerdurchbruch
  vom Kunden durchgeführt  
Netzzutrittsentgelt   1.600,--
Summe   1.600,--
20 % USt.   320,--
Anschlusskosten   1.920,--

 

Bitte beachten Sie Folgendes vor Beginn der Grabungsarbeiten:

 

1. Vor Beginn der Planung von Baumaßnahmen ist bezüglich des Leitungsbestandes Kontakt mit uns aufzunehmen. Verwenden Sie hierfür bitte die Online-Leitungsauskunft

2. Der Bestand und der Betrieb der Erdgasleitungen dürfen nicht gefährdet werden.

3. Zur Vermeidung von Schäden darf in einem Bereich von 1 m beiderseits der Rohrachse nicht maschinell gegraben werden. Die Rohrtiefe ist durch Suchschlitze festzustellen.

4. Erdgasleitungen und Netzanschlüsse dürfen nicht überbaut und nicht mit tiefwurzelnden Pflanzen bestockt werden. Abstände sind einvernehmlich mit uns festzulegen (ÖNORM B 2533).

5. Vor jeder Inangriffnahme von Bauarbeiten ist rechtzeitig das Einvernehmen mit uns herzustellen.

6. Der Vertreter der Vorarlberger Energienetze GmbH und der Verantwortliche für die Bauausführung legen die Maßnahmen zur Sicherung der Erdgasleitung gemeinsam vor Ort fest. Die geltenden Gesetze, behördliche Bescheidauflagen und die allgemein gültigen Regeln der Technik müssen eingehalten werden.

7. Wir verweisen auf die ÖVGW-Mitteilung GW 10 „Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten“.