PV Anlagengröße ≤ 0,8kW
Anschluss von Kleinstgeneratoren
Anschluss von Kleinstgeneratoren
Die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage erfolgt frühestens in 2 Wochen ab dem Datum dieser Anmeldung. In dieser Zeit wird der Netzbetreiber die Eignung des Zählers prüfen und diesen - wenn notwendig –austauschen. Die Kosten für den Zählertausch sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen und betragen € 20.- zzgl. 20% UST.
Dem Betreiber ist bewusst, dass er für die vorschriftsmäßige Installation und den Betrieb seiner Anlage selbst zuständig und verantwortlich ist. Es ist seitens des Betreibers sicherzustellen, dass die elektrische Anlage für den Anschluss geeignet ist und die Herstellerangaben eingehalten werden. Das Beiziehen des Elektrikers wird empfohlen und gewährleistet eine sichere Installation und einen klaglosen Betrieb. Der Netzbetreiber nimmt den Anschluss der Kleinsterzeugungsanlage lediglich zur Kenntnis und duldet diese auch im Sinne der „Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz des Netzbetreibers".
Die Erzeugungsanlage verfügt über einen Konformitätsnachweis einer zertifizierten Prüfstelle, dass die ENS (selbsttätig wirkende Netzentkupplung) die normativen Anforderungen erfüllt. Akzeptiert werden Prüfungen nach den Regelwerken OVE R25 oder VDE AR-N 4105 bzw. DIN VDE V 0124-100. Der Netzbetreiber kann diesen Konformitätsnachweis einfordern.
Für die Erzeugungsanlage existiert kein Stromabnahmevertrag, sie ist für die Abdeckung des Eigenverbrauches vorgesehen. Die Vereinbarung über die Abgeltung von allfällig ins öffentliche Netz eingespeister Energie ist Sache des Kunden.
Bei einer Erhöhung der Anschlussleistung wird eine weitere Netzanmeldung vorgenommen.
Bei dauerhafter Außerbetriebnahme der Erzeugungsanlage muss dies dem Netzbetreiber mitgeteilt werden (kundenservice@vorarlbergnetz.at).