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Errichtung einer Bürgerenergiegemeinschaft

Die Bürgerenergiegemeinschaft bietet die Möglichkeit, spätestens ab Mitte 2023 im gesamten österreichischen Marktgebiet gemäß § 16b EIWOG 2010 zu agieren. Es sind keine Sonderregelungen im Sinne von reduzierten Netzentgelten vorgesehen.

Bürgerenergiegemeinschaft

Die Bürgerenergiegemeinschaft kann sich über das Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers hinaus erstrecken. Es wird eine direkte Vermarktung von Energie (auch nicht Erneuerbare) ermöglicht. Die Umsetzung dieses Modells sieht derzeit vor, dass mehrere Erzeugungsanlagen und mehrere Verbrauchsanlagen in einem Konzessionsgebiet mit einander verbunden werden können. 
Allgemein weiterführende Informationen zu Energiegemeinschaften können Sie auf der Webseite www.energiegemeinschaften.gv.at finden.

Voraussetzungen für den Betrieb einer Bürgerenergiegemeinschaft sind:

 

1. Alle Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen müssen im Marktgebiet von Österreich angeschlossen sein. 

 

2. Ein gültiger Netzzugangsvertrag für eine dezentrale Erzeugungsanlage mit vorarlberg netz (sofern sich die Erzeugungsanlage im Netzgebiet von vorarlberg netz befindet)

 

  • Informationen zum Netzzugangsvertrag finden Sie hier.

 

3. Registrierung auf ebUtilities.at

 

  • Der Betreiber der Bürgerenergiegemeinschaft muss sich auf der Informationsplattform der österreichischen Energiewirtschaft zur Veröffentlichung branchenspezifischer Datenaustauschformate registrieren.
  • Nach der Registrierung erhalten Sie eine EC-Nummer (z.B. CC100000) per Email zugesendet. Diese Kennung benötigen Sie, um mit uns einen Betreibervertrag abschließen zu können.
  • Die "Gemeinschafts-ID" (beginnend mit: ATCC9999) ist direkt auf ebUtilities.at im User-Dashboard "Marktpartner Eintrag anzeigen" zu erstellen.

 

4. Abschließen eines Betreibervertrags zwischen vorarlberg netz und dem Betreiber

 

  • Der Betreiber schließt mit dem Netzbetreiber einen Vertrag ab, in dem die aktuellen Marktvorschriften und Nutzungsbedingungen vereinbart werden. Dabei muss der Betreiber die Rechtspersönlichkeit gem. § 16 b Abs. 2 nachweisen.
  • Senden Sie diesen unterschrieben, per Post an vorarlberg netz (Anschrift: Vorarlberger Energienetze GmbH, Weidachstraße 10, 6900 Bregenz) oder per E-Mail an energiegemeinschaft@vorarlbergnetz.at.

 

5. Registrierung im EDA-Portal (Plattform für elektronischen Datenaustausch)

 

  • Der Betreiber der Bürgerenergiegemeinschaft muss die Stammdaten der Erzeugungsanlage und der Teilnehmer für die erforderliche Überlagerung der Messdaten erfassen.
  • Ab dem 08. April 2024 können sich die Erzeugungs- bzw. Verbrauchsanlagen via Mehrfachteilnahme an bis zu 5 Energiegemeinschaften gleichzeitig beteiligen. Legen Sie daher den Teilnahmefaktor für die jeweilige Erzeugungs- bzw. Verbrauchsanlage an Ihrer Bürgerenergiegemeinschaft fest und erfassen diesen im EDA-Portal.

 

6. Durchführung der Marktprozesse, um mit der Belieferung der Teilnehmer zu starten

 

  • Der Betreiber führt die nötigen Marktprozesse im niederschwelligen Marktzugang durch.
  • Die Teilnehmer müssen die Belieferung im Netz-Kundenportal bestätigen.
  • vorarlberg netz überprüft, ob das richtige Messgerät verbaut ist und stellt die 1/4 h Datenübertragung her.
  • Erst nach diesem Schritt werden die Verbrauchsanlagen mit der Energie aus den Erzeugungsanlagen der Bürgerenergiegemeinschaft versorgt.

 

 

Aufteilung der erzeugten Energie auf die teilnehmenden Netzbenutzer

 

Es gibt zwei Arten von Aufteilungsschlüssel für die erzeugte Energie auf die Verbrauchsanlagen:

  • dynamische Aufteilung
    • Die Aufteilung der erzeugten Energie erfolgt viertelstündlich variabel entsprechend den tatsächlich gemessenen Verbräuchen. Anlagen mit höherem Verbrauch erhalten mehr zugerechnete Erzeugung.
  • statische Aufteilung
    • Die Aufteilung der erzeugten Energie auf die Bezugsanlagen erfolgt viertelstündlich nach einem fixen, zwischen den teilnehmenden Berechtigten vertraglich vereinbarten Prozentsatz.

Der Erzeugungsüberschuss, der von den teilnehmenden Netzbenutzern in der jeweiligen Viertelstunde nicht verbraucht wird, wird als Netz-Einspeisung aus der Erzeugungsanlage mit dem Betreiber abgerechnet.

 

Fragen rund um eine Energiegemeinschaft richten Sie bitte per Mail an energiegemeinschaft@vorarlbernetz.at.

FAQ Bürgerenergiegemeinschaft

faq Bürgerenergiegemeinschaft
Eine Bürgerenergiegemeinschaft ist eine Energiegemeinschaft, bei der die Teilnahme nicht auf einen bestimmten räumlichen Bereich begrenzt ist. Somit können sich Bürgerenergiegemeinschaften über ganz Österreich erstrecken. Eine Bürgerenergiegemeinschaft ist nur im Elektrizitätsbereich tätig, wobei der Strom sowohl aus fossilen als auch erneuerbaren Quellen stammen darf.
Nein, da die beiden Modelle auf zwei unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen beruhen. Der Ortstarif (§ 52 Abs 2a ElWOG 2010) gilt nur für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften. Bei Bürgerenergiegemeinschaften gilt das Kriterium des Nahebereichs nicht; sie können sich auch über mehrere Konzessionsgebiete hinweg bilden. Daher scheidet die Variante einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft, die zugleich eine Bürgerenergiegemeinschaft ist, aus. Eine weitere Anforderung nach derzeitiger Rechtslage besteht darin, dass jede Gemeinschaft über die jeweiligen Erzeugungsanlagen die Verfügungsgewalt innehaben muss.
Sobald mehrere Netzbetreiber betroffen sind, ist seitens Bürgerenergiegemeinschaft mit jedem Netzbetreiber ein Betreibervertrag abzuschließen.
Die potenziellen Teilnehmer:innen einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft sowie einer Bürgerenergiegemeinschaft werden im § 79 Abs 2 EAG und § 16b Abs 2 ElWOG 2010 aufgeführt.

Teilnehmer:innen an Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) können natürliche sowie juristische Personen und Gebietskörperschaften sein. Auch Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen oder Großunternehmen dürfen teilnehmen. Die Kontrolle in der BEG dürfen aber nur natürliche Personen, Gebietskörperschaften und kleine Unternehmen ausüben.