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Gleichbehandlungsprogramm

Die Netzbetreiber sind aufgrund der elektrizitätsrechtlichen Bestimmungen zur diskriminierungsfreien Ausgestaltung und Abwicklung der Netzdienstleistung verpflichtet.

Gleichbehandlungsprogramm

Zur Sicherstellung dieser Anforderungen ist von den Netzbetreibern ein Gleichbehandlungsbericht und ein Gleichbehandlungsprogramm aufzustellen. Aus diesem Programm geht hervor, welche Maßnahmen der Netzbetreiber zum Ausschluss diskriminierenden Verhaltens getroffen hat.

Es handelt sich dabei insbesondere um folgende Themen:

  • Vertraulicher Umgang mit Netz(kunden)Informationen im Zusammenhang mit der Erbringung von Netzdienstleistungen,
  • Festlegung der Pflichten für die mit Tätigkeiten zur Erbringung der Netzdienstleistung befassten Mitarbeiter und
  • Bestimmung von unternehmensinternen Maßnahmen, welche eine diskriminierungsfreien Ausgestaltung und Abwicklung der Netzdienstleistung sicherstellen sollen.

Die elektrizitätsrechtlichen Bestimmungen sehen die Bestellung eines Gleichbehandlungsbeauftragten durch den Netzbetreiber vor. Diesem obliegt die Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms. Die Vorarlberg Netz hat Herrn Mag. Florian Flaig mit der Aufgabe des Gleichbehandlungsbeauftragten betraut.