Gleichbehandlungsprogramm
Die Netzbetreiber sind aufgrund der elektrizitätsrechtlichen Bestimmungen zur diskriminierungsfreien Ausgestaltung und Abwicklung der Netzdienstleistung verpflichtet.
Die Netzbetreiber sind aufgrund der elektrizitätsrechtlichen Bestimmungen zur diskriminierungsfreien Ausgestaltung und Abwicklung der Netzdienstleistung verpflichtet.
Zur Sicherstellung dieser Anforderungen ist von den Netzbetreibern ein Gleichbehandlungsbericht und ein Gleichbehandlungsprogramm aufzustellen. Aus diesem Programm geht hervor, welche Maßnahmen der Netzbetreiber zum Ausschluss diskriminierenden Verhaltens getroffen hat.
Es handelt sich dabei insbesondere um folgende Themen:
Die elektrizitätsrechtlichen Bestimmungen sehen die Bestellung eines Gleichbehandlungsbeauftragten durch den Netzbetreiber vor. Diesem obliegt die Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms. Die Vorarlberg Netz hat Herrn Mag. Florian Flaig mit der Aufgabe des Gleichbehandlungsbeauftragten betraut.