Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie die gesammelten FAQs. Darin werden die gängigsten Fragen beantwortet.
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In einigen Fällen wird Ihnen bereits per E-Mail ein Link zur digitalen Vertragsannahme zugesandt. Haben Sie das Netzzugangs-Angebot bereits über diesen angenommen, ist eine Zusendung des Angebotes per E-Mail nicht mehr notwendig.
Der Einspeisevertrag ist ein Vertrag zwischen dem Kunden und einem frei wählbaren Energielieferanten. Im Einspeisevertrag wird unter anderem geregelt, wie hoch die Einspeisevergütung der eingespeisten Energie ist.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: netzzugang@vorarlbergnetz.at oder telefonisch unter 05574 9020-186
Zählpunktnummer: die eindeutige “Adresse” Ihres Stromanschlusses. Sie finden Ihre Zählpunktnummer auf der Rechnung. Hierbei handelt es sich um eine 33-stellige Nummer, beginnend mit „AT00“. Wird Ihr Zähler beispielsweise gegen einen Smart-Meter getauscht, ändert sich nur die Zählernummer, die Zählpunktnummer bleibt bestehen.
Wenden Sie sich bei einem Lieferantenwechsel an den ausgewählten Lieferanten, dieser leitet alles weitere in die Wege.
Bei Smart Meter Zählern geht dieser Prozess automatisch.
Eine Übersicht aller Lieferanten finden Sie unter www.e-control.at/tk (Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde E-Control).
Europa wechselt die Zählertechnologie – und wir auch.
Nach §1 Abs. 6 IME-VO haben Sie als Endverbraucher aber dennoch die Möglichkeit, die Messung mittels eines intelligenten Messgerätes abzulehnen. In diesem Fall wird lediglich eine Auslesung und Übertragung des Zählerstandes, der für Abrechnungszwecke oder für Verbrauchsabgrenzungen (etwa bei Lieferantenwechsel, Aus- und Umzug) notwendig ist, möglich sein. Die entsprechende Opt-Out-Konfiguration wird für Sie am Messgerät ersichtlich sein.
Aufgrund der Erfahrungen bei jenen Netzbetreibern in Österreich, die die Zähler bereits getauscht haben, kann davon ausgegangen werden, dass keine entsprechenden Mehrkosten zu erwarten sind. Hier wurden von Seiten der Regulierungsbehörde keine Auffälligkeiten festgestellt.
Die Verschlüsselung und Kryptographie des gesamten Systems entspricht dem aktuellsten Stand der Technik. Bei der Ende-zu-Ende Verschlüsselung werden die Daten quasi zu einem unlesbaren Datensalat verschlüsselt und erst wieder in den internen Systemen direkt in der Zentrale von Vorarlberg Netz wieder entschlüsselt.
Darüber hinaus werden keine personenbezogenen Daten, wie Namen, Adressen etc. versendet.
Die aktuellen Messungen bestätigen, dass die von intelligenten Messgeräten in der häuslichen Umgebung verursachte Exposition von Personen gegenüber elektrischen und magnetischen Feldern sehr gering ist und typischerweise nur im Bereich von Bruchteilen von einem Prozent der von der ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection = internationale Vereinigung von Wissenschaftlern zur Erforschung der Auswirkung nichtionisierender Strahlung auf die menschliche Gesundheit) zum Schutz der Allgemeinbevölkerung angegebenen Werte liegt.
Diese sind meist geringer als Expositionen gegenüber bereits sehr schwachen Feldern, die durch andere Quellen verursacht werden. In der Nähe von mehreren Haushaltsgeräten (Abstand 20 cm) ergeben sich zum Teil vielfach höhere Expositionen. Daher sind auch wir als vorarlberg netz überzeugt, dass der Betrieb von Power Line Communication (PLC) zur Kommunikation der intelligenten Stromzähler gesundheitsverträglich ist.
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus:
In einem Mehrfamilienhaus werden Sie per Information an der Hauseingangstüre schriftlich über den Tausch informiert. Sie müssen dazu nicht anwesend sein.
Ich wohne in einem Einfamilienhaus:
Wenige Wochen vor dem Tausch werden Sie schriftlich per Brief über den Tauschtermin informiert. Dazu ist Ihre Anwesenheit erforderlich. Sollten Sie zu diesem Termin verhindert sein, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice und vereinbaren einen für Sie passenden Alternativtermin.
Security Profil: Security profile B laut OMS Standard
Verschlüsselung: AES128-CBC
Key: Global Unicast Encryption Key
Authentication: CMAC (8 Byte trunc)(MAC-Mode AT=5)
Push Intervall: 5 Sekunden
Das Intervall von 5 Sekunden ist fix vorgegeben aufgrund der Anzahl der ausgegebenen Objekte.
Es werden die aktuellen Daten des Zählers an der Kundenschnittstelle ausgegeben. Die Aktualisierung der Werte erfolgt alle fünf Sekunden.
Der Zugriff auf gespeicherte Daten/Register/Objekte ist nicht möglich.
Beim dynamischen Aufteilungsmodell erfolgt die Aufteilung aliquot zum momentanen Verbrauchsverhalten der einzelnen Mitglieder in Relation zur momentanen Erzeugung. Diese Aufteilung ist für die Mitglieder zwar schwerer nachzuvollziehen, optimiert aber die Aufteilung des erzeugten Stroms innerhalb der Gemeinschaft.
Alternativ kann die Anlage als Volleinspeisung realisiert werden und der Allgemeinstromzähler nimmt wie die anderen Parteien als Verbraucher:innen an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage teil. Dabei wir den allgemeinen Verbrauchsanlagen ein Teil der erzeugten Energiemenge laut gewähltem Aufteilungsmodus zugeordnet. Es empfiehlt sich, bereits bei der Konzeption der GEA die Umsetzungsvariante und das Verrechnungsmodell zu vereinbaren. Für beide Varianten gilt: bilanziell deckt die Erzeugungsanlage vorab den Bedarf der Teilnehmer:innen - lediglch der verbleibende "Restüberschuß" wird ins öffentliche Netz eingespeist.
Einen Überblick über die häufigsten Betriebsmodelle und Umsetzungsschritte finden Sie hier.
Teilnehmer:innen an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) dürfen sein: natürliche Personen, Gemeinden, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Klein- und Mittelbetriebe. Bei Privatunternehmen darf die Teilnahme nicht deren gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit sein. Das trifft gemäß den Erläuterungen zum EAG jedenfalls bei Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen zu. Ausgenommen davon sind Elektrizitätserzeuger im Lokal- oder Regionalbereich, die nicht von einem Versorger, Lieferanten oder Stromhändler kontrolliert werden (16c Abs 1 ElWOG). Ihnen ist die Teilnahme erlaubt.
Teilnehmer:innen an Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) können natürliche sowie juristische Personen und Gebietskörperschaften sein. Auch Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen oder Großunternehmen dürfen teilnehmen. Die Kontrolle in der BEG dürfen aber nur natürliche Personen, Gebietskörperschaften und kleine Unternehmen ausüben.
Gemäß § 4. Abs. (2) beträgt die Abgabe 0,015 Euro je kWh. Im Zeitraum nach dem 30. April 2022 und vor dem 1. Jänner 2025 beträgt die Abgabe 0,001 Euro je kWh.