Kunde

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die gesammelten FAQs. Darin werden die gängigsten Fragen beantwortet.

FAQ Netzanschluss

FAQ
Der Netzzugangs-Vertrag ist ein Vertrag zwischen dem Netzanschlusswerber und der Vorarlberger Energienetze GmbH. Dieser regelt unter welchen Voraussetzungen der Netzanschluss Ihres (Neu-)Bauprojektes erfolgen kann. Nach der Unterschrift und der Rücksendung des Netzzugangs-Angebots wird dieser automatisch zum Netzzugangs-Vertrag.
Meist sind die Netzzugangs-Angebote zwischen 4 Monaten (z.B. Hausanschluss) und 24 Monate (z.B. PV-Anlage) gültig. Die genaue Gültigkeit des Netzzugangs-Angebots ist auf dem Angebot ersichtlich.
Falls Sie das Netzzugangs-Angebot postalisch oder per E-Mail erhalten haben, bitten wir um Unterschrift und Rücksendung an Netzzugangsvertrag@vorarlbergnetz.at.

In einigen Fällen wird Ihnen bereits per E-Mail ein Link zur digitalen Vertragsannahme zugesandt. Haben Sie das Netzzugangs-Angebot bereits über diesen angenommen, ist eine Zusendung des Angebotes per E-Mail nicht mehr notwendig.

Der Netzzugangs-Vertrag regelt das rechtliche Vorgehen zum Anschluss Ihrer PV-Anlage an das Stromnetz der Vorarlberger Energienetze GmbH.

Der Einspeisevertrag ist ein Vertrag zwischen dem Kunden und einem frei wählbaren Energielieferanten. Im Einspeisevertrag wird unter anderem geregelt, wie hoch die Einspeisevergütung der eingespeisten Energie ist.

Den Einspeisevertrag erhalten Sie bei dem Stromlieferanten Ihrer Wahl. Diesen kann Ihnen die Vorarlberger Energienetze GmbH nicht ausstellen.
Bei der Netzanschlussrechnung Ihrer PV-Anlage handelt es sich um eine einmalige, auf dem Netzzugangs-Angebot basierende Rechnung. Bitte zahlen Sie diese zeitnah auf das angegebene Konto ein. Bitte zahlen Sie diese auch ein, selbst wenn Sie eine Einzugsermächtigung für Ihre Verbrauchsrechnung bei illwerke vkw haben.
Die Netzanschlussrechnung erhalten Sie nach Fertigstellung aller notwendigen Arbeiten seitens der Vorarlberger Energienetze GmbH.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: netzzugang@vorarlbergnetz.at oder telefonisch unter 05574 9020-186

Bei Fragen zum Netzzugangs-Angebot, wenden Sie sich bitte an netzzugangsvertrag@vorarlbergnetz.at oder telefonisch unter 05574 9020-186
Für technische Rückfragen zu Ihrem Hausanschluss oder Ihrer PV-Anlage wenden Sie sich bitte an kundenservice@vorarlbergnetz.at oder telefonisch unter 05574 9020-185
Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: netzzugang@vorarlbergnetz.at oder telefonisch unter 05574 9020-186

FAQ Lieferantenwechsel

FAQ
Ihre Zählernummer können Sie von der Rechnung oder direkt von Ihrem Stromzähler ablesen. In der Regel ist Ihr Zähler im Stiegenhaus, im Keller oder gegebenenfalls im Technikraum. Es ist möglich, dass bei manchen Wohnanlagen nur der Hausmeister Zugang zu den Zählern hat.
Zählernummer: benennt den Stromzähler in Ihrem Verteilerschrank und ist bei jedem Gerät eindeutig. Wird Ihr Zähler beispielsweise gegen einen Smart-Meter getauscht, ändert sich nur die Zählernummer, die Zählpunktnummer bleibt bestehen.

 

Zählpunktnummer: die eindeutige “Adresse” Ihres Stromanschlusses. Sie finden Ihre Zählpunktnummer auf der Rechnung. Hierbei handelt es sich um eine 33-stellige Nummer, beginnend mit „AT00“. Wird Ihr Zähler beispielsweise gegen einen Smart-Meter getauscht, ändert sich nur die Zählernummer, die Zählpunktnummer bleibt bestehen.

Sie haben eine Einzugsermächtigung erhalten. Bitte füllen Sie diese aus und senden Sie sie an uns zurück.
Bei Ihrem aktuellen Energieversorger. Als Netzbetreiber sind wir für die Netz-Infrastruktur zuständig, während Ihr Energieversorger für Ihren Vertrag verantwortlich ist.
Unser Benutzungshandbuch finden Sie auf unserer Homepage beim Login.
Hier empfehlen wir unser Benutzungshandbuch. Dieses finden Sie auf unserer Homepage beim Login.
Bitte beachten Sie, dass diese Bestätigungen automatisch von den zuständigen Behörden an den Netzbetreiber übermittelt werden. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt an die zuständige Behörde zu wenden.
Eine Übersicht über alle Lieferanten finden Sie hier: www.e-control.at/tk (Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde E-Control).

Wenden Sie sich bei einem Lieferantenwechsel an den ausgewählten Lieferanten, dieser leitet alles weitere in die Wege.

Melden Sie sich zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe bei Ihrem jeweiligen Strom- bzw. Gaslieferanten ab und melden den Zählerstand an die Vorarlberger Energienetze GmbH, am besten über die Homepage.

Bei Smart Meter Zählern geht dieser Prozess automatisch.

Wenden Sie sich hierfür an einen Lieferanten. Dieser leitet alles Weitere in die Wege.

Eine Übersicht aller Lieferanten finden Sie unter www.e-control.at/tk (Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde E-Control).

FAQ Smart Meter

FAQ Smart Meter
Einen besseren Blick über den Energieverbrauch im Haushalt: das war das Ziel der Europäischen Union, als sie 2009 festgelegt hat, dass jeder Bürger grundsätzlich das Recht auf einen Intelligenten Stromzähler hat. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat daraufhin alle Netzbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet, die alten Messgeräte durch neue, intelligente Stromzähler zu ersetzen.

Europa wechselt die Zählertechnologie – und wir auch.

Ein intelligenter Stromzähler ist ein vollelektronisches Gerät, das den Energieverbrauch in einem bestimmten Zeitintervall (z.B. viertelstündlich) misst. Diese Messwerte werden dann am Folgetag an den Netzdienstleister weitergeleitet. Der intelligente Stromzähler ersetzt den bislang vorwiegend im Einsatz befindlichen mechanischen Zähler mit Zählscheibe (Ferraris-Zähler).
Nein – um unser Energienetz für die Herausforderungen der Energiewende zu rüsten, ist ein Intelligenter Stromzähler alternativlos. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber darauf besteht, dass die Geräte getauscht werden – dem Zählertausch können Sie also nicht widersprechen. 

Nach §1 Abs. 6 IME-VO haben Sie als Endverbraucher aber dennoch die Möglichkeit, die Messung mittels eines intelligenten Messgerätes abzulehnen. In diesem Fall wird lediglich eine Auslesung und Übertragung des Zählerstandes, der für Abrechnungszwecke oder für Verbrauchsabgrenzungen (etwa bei Lieferantenwechsel, Aus- und Umzug) notwendig ist, möglich sein. Die entsprechende Opt-Out-Konfiguration wird für Sie am Messgerät ersichtlich sein.

Für Sie als Kunde ist der Zählertausch mit keinerlei Mehrkosten verbunden. Die Umstellung wird durch das Messentgelt und die Netztarife bezahlt, welche wie gewohnt eingehoben werden. Diese Tarife werden von der Regulierungsbehörde E-Control per Verordnung festgelegt und es werden Höchstpreise für die Messentgelte bestimmt.

Aufgrund der Erfahrungen bei jenen Netzbetreibern in Österreich, die die Zähler bereits getauscht haben, kann davon ausgegangen werden, dass keine entsprechenden Mehrkosten zu erwarten sind. Hier wurden von Seiten der Regulierungsbehörde keine Auffälligkeiten festgestellt.

Als Netzbetreiber in Vorarlberg hatten wir auch bisher schon mit sensiblen Kundendaten zu tun. Wir sind als gesamtes Unternehmen ISO 27001 zertifiziert – das ist die höchstmögliche Zertifizierung im Bereich Informationssicherheit. Die durch das intelligente Messgerät erhobenen Kundendaten unterliegen den strengen österreichischen Datenschutzbestimmungen und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Auch wir als Netzbetreiber dürfen die Daten nur für die gesetzlich definierten Zwecke heranziehen.

Die Verschlüsselung und Kryptographie des gesamten Systems entspricht dem aktuellsten Stand der Technik. Bei der Ende-zu-Ende Verschlüsselung werden die Daten quasi zu einem unlesbaren Datensalat verschlüsselt und erst wieder in den internen Systemen direkt in der Zentrale von Vorarlberg Netz wieder entschlüsselt.

Darüber hinaus werden keine personenbezogenen Daten, wie Namen, Adressen etc. versendet.

Als Netzbetreiber ist uns im Zusammenhang mit dem Rollout der intelligenten Stromzähler die Sicherheit und Gesundheit unserer Kund:innen sehr wichtig. Deshalb werden bereits seit 2005 mit den österreichischen Experten von Seibersdorf Laboratories so genannte Expositionsanalysen durchgeführt.

Die aktuellen Messungen bestätigen, dass die von intelligenten Messgeräten in der häuslichen Umgebung verursachte Exposition von Personen gegenüber elektrischen und magnetischen Feldern sehr gering ist und typischerweise nur im Bereich von Bruchteilen von einem Prozent der von der ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection = internationale Vereinigung von Wissenschaftlern zur Erforschung der Auswirkung nichtionisierender Strahlung auf die menschliche Gesundheit) zum Schutz der Allgemeinbevölkerung angegebenen Werte liegt.

Diese sind meist geringer als Expositionen gegenüber bereits sehr schwachen Feldern, die durch andere Quellen verursacht werden. In der Nähe von mehreren Haushaltsgeräten (Abstand 20 cm) ergeben sich zum Teil vielfach höhere Expositionen. Daher sind auch wir als vorarlberg netz überzeugt, dass der Betrieb von Power Line Communication (PLC) zur Kommunikation der intelligenten Stromzähler gesundheitsverträglich ist.

Der Zählerwechsel wird von einem erfahrenen Zählermonteur der Vorarlberger Energienetze GmbH durchgeführt und dauert im Regelfall rund 20 Minuten. Achten Sie aber bitte darauf, sensible Geräte wie PC, Laptop etc. nach Möglichkeit vom Stromnetz zu trennen, da der Strom kurzzeitig abgestellt werden muss. Nach dem Wechsel steht Ihnen die Stromversorgung umgehend wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus:
In einem Mehrfamilienhaus werden Sie per Information an der Hauseingangstüre schriftlich über den Tausch informiert. Sie müssen dazu nicht anwesend sein.

Ich wohne in einem Einfamilienhaus:
Wenige Wochen vor dem Tausch werden Sie schriftlich per Brief über den Tauschtermin informiert. Dazu ist Ihre Anwesenheit erforderlich. Sollten Sie zu diesem Termin verhindert sein, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice und vereinbaren einen für Sie passenden Alternativtermin.