Strom-Netzentgelte
Die zu entrichtenden Entgelte werden auf Grundlage der Systemnutzungstarife-Verordnung, des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (2021) sowie der Allgemeinen Verteilernetzbedingungen ermittelt.
Die zu entrichtenden Entgelte werden auf Grundlage der Systemnutzungstarife-Verordnung, des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (2021) sowie der Allgemeinen Verteilernetzbedingungen ermittelt.
Gemäß § 4. Abs. (2) beträgt die Abgabe 0,015 Euro je kWh. Im Zeitraum nach dem 30. April 2022 und vor dem 1. Jänner 2025 beträgt die Abgabe 0,001 Euro je kWh.