Gas-Netzentgelte und Brennwerte
Die zu entrichtenden Entgelte werden auf Grundlage der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung sowie der Allgemeinen Verteilernetzbedingungen ermittelt.
Die zu entrichtenden Entgelte werden auf Grundlage der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung sowie der Allgemeinen Verteilernetzbedingungen ermittelt.
Seit 1.1.2024 ist die Gas-Marktmodell-Verordnung (GMMO-VO) in Kraft. Die Netzbetreiber haben den Brennwert (= Energieinhalt des Gases) monatlich zu ermitteln und zu veröffentlichen. Das Versorgungsgebiet wird in sogenannte Brennwertbezirke eingeteilt, in denen der gleiche Brennwert zur Anwendung kommt. Im Falle eine Biogas-Einspeisung würde sich der Brennwert im Umkreis verändern. Die Brennwertbezirke wurden so gewählt, dass eventuell mögliche Einspeisepunkte in Betracht gezogen wurden.
Der Endverbraucherpreis für Gaslieferungen wird folgendermaßen gesplittet:
*) Der Messpreis ist von der Zählergröße, welche vom maximalen Anschlusswert aller angeschlossenen Verbrauchseinrichtungen bestimmt wird, abhängig. Dieser ist auch bei Nichtbenützung der Anlage zu entrichten und zwar so lange, wie sich das Messgerät in der Anlage befindet.