Elektrische Energiespeicher
Elektrische Energiespeicher werden entsprechend der TOR Erzeuger gleich behandelt wie Einspeiseanlagen.
Elektrische Energiespeicher werden entsprechend der TOR Erzeuger gleich behandelt wie Einspeiseanlagen.
Wird ein DC-gekoppelter Energiespeicher auf einen bestehenden Wechselrichter nachgerüstet, reicht die Mitteilung mittels „Datenblatt für eine netzgekoppelte Erzeugungsanlage“.
Erzeugungsanlagen mit einer Einspeiseleistung von > 0,8 kW bis ≤ 30 kW müssen unter anderem den "Richtlinien für den Parallelbetrieb von dezentralen Erzeugungsanlagen" und den "Technischen Anforderungen für Erzeugungsanlagen" entsprechen. Im Downloadbereich finden Sie nähere Informationen bezüglich den aktuell geltenden Anforderungen und Richtlinien.
Für die Planung/Prüfung eines Netzanschlusses benötigen wir nähere Details der geplanten Anlage. Die Übermittlung der Unterlagen erfolgt mittels Online-Anschlussanfrage. Nach Eingang der Anschlussanfrage wird Ihr Anliegen bearbeitet und überprüft und anschließend ein Netzzugangsvertrag erstellt. Im Netzzugangsvertrag sind sämtliche Vorgaben für die Umsetzung ihrer Erzeugungsanlage festgehalten.
Für die Fertigstellung ihrer Anlage sind verschiedene technische Dokumentationen notwendig. Die notwendigen Daten können im Netzpartnerportal hochgeladen werden. Nähere Informationen finden Sie unter folgenden Links.