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Elektrische Energiespeicher

Elektrische Energiespeicher werden entsprechend der TOR Erzeuger gleich behandelt wie Einspeiseanlagen.

Besonderheiten bei Energiespeichern:

  • Ein AC-gekoppelter Energiespeicher muss sich nicht an der Blindleistungsbereitstellung beteiligen. Im Konkreten bedeutet das, dass an Stelle der Q(U)-Regelung cosφ= 1 eingestellt werden kann. Die Dokumentationspflicht (Report des Wechselrichters) ist von dieser Ausnahme nicht betroffen.
  • Sind die PV-Anlage und der Wechselrichter des Energiespeicher 1-phasig ausgeführt, so sollen laut TOR Erzeuger beide Wechselrichter auf dieselbe Phase einspeisen.
  • Die Unsymmetrie ist auf 3,68kVA zu begrenzen. Dies ist bei 1-phasigen Energiespeichern mit einer 3-phasigen Messung zu realisieren.

Wird ein DC-gekoppelter Energiespeicher auf einen bestehenden Wechselrichter nachgerüstet, reicht die Mitteilung mittels „Datenblatt für eine netzgekoppelte Erzeugungsanlage“.