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Elektrische Energiespeicher

Elektrische Energiespeicher werden entsprechend der TOR Erzeuger gleich behandelt wie Einspeiseanlagen.

Besonderheiten bei Energiespeichern:

  • Ein AC-gekoppelter Energiespeicher muss sich nicht an der Blindleistungsbereitstellung beteiligen. Im Konkreten bedeutet das, dass an Stelle der Q(U)-Regelung cosφ= 1 eingestellt werden kann. Die Dokumentationspflicht (Report des Wechselrichters) ist von dieser Ausnahme nicht betroffen.
  • Sind die PV-Anlage und der Wechselrichter des Energiespeicher 1-phasig ausgeführt, so sollen laut TOR Erzeuger beide Wechselrichter auf dieselbe Phase einspeisen.
  • Die Unsymmetrie ist auf 3,68kVA zu begrenzen. Dies ist bei 1-phasigen Energiespeichern mit einer 3-phasigen Messung zu realisieren.

Wird ein DC-gekoppelter Energiespeicher auf einen bestehenden Wechselrichter nachgerüstet, reicht die Mitteilung mittels „Datenblatt für eine netzgekoppelte Erzeugungsanlage“.

Anforderungen und Richtlinien

Erzeugungsanlagen mit einer Einspeiseleistung von > 0,8 kW bis ≤ 30 kW müssen unter anderem den "Richtlinien für den Parallelbetrieb von dezentralen Erzeugungsanlagen" und den "Technischen Anforderungen für Erzeugungsanlagen" entsprechen. Im Downloadbereich finden Sie nähere Informationen bezüglich den aktuell geltenden Anforderungen und Richtlinien.

Planung

Für die Planung/Prüfung eines Netzanschlusses benötigen wir nähere Details der geplanten Anlage. Die Übermittlung der Unterlagen erfolgt mittels Online-Anschlussanfrage. Nach Eingang der Anschlussanfrage wird Ihr Anliegen bearbeitet und überprüft und anschließend ein Netzzugangsvertrag erstellt. Im Netzzugangsvertrag sind sämtliche Vorgaben für die Umsetzung ihrer Erzeugungsanlage festgehalten.

Ausführung und Fertigstellung

Für die Fertigstellung ihrer Anlage sind verschiedene technische Dokumentationen notwendig. Die notwendigen Daten können im Netzpartnerportal hochgeladen werden. Nähere Informationen finden Sie unter folgenden Links.

Ausfuehrung_und_Fertigstellung_vor_Zaehlermontage